AfA Rechtsanwälte gehört zu den führenden Kanzleien für Arbeitnehmerrechte in Deutschland. Wir sind mit 14 Rechtsanwälten ausschließlich in diesem Bereich tätig.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder verhelfen Ihnen zu einer angemessenen Abfindung. Wir lehnen es ab, einen schlechten Vergleich zu schließen, nur damit für Anwalt und Richter wenig Aufwand entsteht. Die von den Gerichten vielfach vorgeschlagenen Abfindungszahlungen in Höhe von lediglich 1/4 bis zu 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr halten wir in den meisten Fällen für nicht akzeptabel.
AfA holt das bestmögliche Ergebnis für Sie
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir regelmäßig überaus erfolgreich wesentlich höhere Abfindungen erzielen als andere Kanzleien. Und wenn es notwendig ist, führen wir ein Kündigungsschutzverfahren auch bis zum Bundesarbeitsgericht. Der Erfolg gibt uns Recht: So konnten wir am 24.01. diesen Jahres eine bahnbrechende Entscheidung für unseren Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) erzielen. Obwohl das Arbeitsgericht Nürnberg und auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg unsere Rechtsauffassung in dem Kündigungsschutzverfahren als abwegig bezeichneten, gab uns das BAG schlussendlich Recht (BAG vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12). Unser Mandant wird nach nunmehr langjährigem Rechtsstreit weiterbeschäftigt. Der Arbeitgeber muss rückwirkend seinen gesamten Lohn nachzahlen.
Im Falle einer Kündigung ist ein sehr schnelles Handeln geboten. Denn eine Kündigung kann arbeitsgerichtlich nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang angegriffen werden. Bei uns erhalten Sie deshalb immer auch sehr kurzfristig einen Termin. Da alle unsere Rechtsanwälte absolute Arbeitsrechtsspezialisten sind und sich Tag für Tag mit Kündigungsschutzverfahren auseinandersetzen, haben Sie bei uns immer einen kompetenten Ansprechpartner, selbst wenn „Ihr“ Anwalt einmal außer Haus oder im Urlaub sein sollte. In solchen Fällen, aber auch in rechtlich komplexen Angelegenheiten, arbeiten wir immer im Team zusammen für Ihren Erfolg.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter unserer Rufnummer der Zentrale 0911 / 37 66 77 88. Wir sind bundesweit tätig und auch an anderen Standorten mit Büros vertreten. Über unsere zentrale Rufnummer werden Sie sofort an „Ihren“ Ansprechpartner vermittelt.
Sie können uns auch bequem eine Nachricht über unser Kontaktformular senden!
Kampf um den Arbeitsplatz
Wir sind ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet – unabhängig von den Gebühren. Das bedeutet auch, dass wir um Ihren Arbeitsplatz kämpfen, wenn Sie wieder in den Betrieb zurück möchten. Es lohnt sich, im Falle einer Kündigung einen kühlen Kopf zu bewahren und die Situation in Ruhe mit Hilfe eines unserer Experten zu analysieren.
Wenn Sie nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurück wollen oder können, werden wir klären, wie eine möglichst hohe Abfindung erzielt werden kann und welche zusätzlichen Regelungen etwa bei Freistellung, Zeugnis oder der Vermeidung von Sperrzeiten getroffen werden können.