Tim Richter

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tim Richter vertritt schwerpunktmäßig Arbeitnehmer und Führungskräfte in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber in Bezug auf Kündigung und Aufhebungsvertrag sowie bei Abmahnungen, Vergütung, Zeugnis und Urlaub. Häufig betreut er Kündigungsschutzmandate im Rahmen von Massenentlassungen, regelmäßig auch in Zusammenhang mit Insolvenz, Betriebsstillegung und Betriebsübergang. Weiterhin ist er bei AfA für Angelegenheiten mit Bezug zum öffentlichen Dienst zuständig.

Rechtsanwalt Richter ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Vor seinem Eintritt bei AfA betreute er zudem Mandate aus allen weiteren zivilrechtlichen Bereichen sowie aus dem Strafrecht. Nunmehr arbeitet er ausschließlich für die Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite und hält regelmäßig Betriebsräteschulungen.