Steffi Augustin
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Steffi Augustin betreut bei AfA schwerpunktmäßig kollektivrechtliche Mandate. Sie vertritt Betriebsräte und Gesamtbetriebsräte von Unternehmen unterschiedlicher Größe: Außergerichtlich (insbesondere bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen), in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, in Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan sowie vor der Einigungsstelle.
Sie ist regelmäßig als Referentin auf Betriebsratsschulungen tätig, insbesondere zu betriebsverfassungsrechtlichen Themen und zu arbeitsrechtlichen Grundlagen.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes spezialisierte sie sich bereits während ihres Studiums und Referendariats in München und Nürnberg. Ihre Examina schloss sie mit Prädikat ab.
Bereits vor dem Studium der Rechtswissenschaften in München beendete Steffi Augustin erfolgreich ihr Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) im Bereich Sozialversicherung. Nach ihrem Fachhochschulstudium war sie zunächst als Beraterin bei der Landesversicherungsanstalt Sachsen und später als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin und Prozessagentin für Sozialversicherungsrecht tätig. Bei AfA verantwortet sie auch den sozialrechtlichen Bereich.










